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Gewerbeschein (als Minderjähriger)

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Creative-cT
www.netimpact.de

Gewerbeschein als Minderjähriger:

Rein Rechtlich gesehen.......
dürfen Minderjährige kein Gewerbe eröffnen, da Sie vom Gesetz her (BGB) als "beschränkt Geschäftsfähig" eingestuft werden. Hobby arbeiten sind in der Regel erlaubt, wie z.B. das erstellen einer Website für die Eltern gegen einen kleinen Lohn, dafür braucht man dann auch keinen Gewerbeschein.
Sollte man jedoch Regelmäßige Dienstleistungen erbringen mit erkennbarer planmäßiger, auf Dauer angelegter Gewinnerzielung so braucht man einen Gewerbeschein. In diesem Falle hat das BGB ein paar Gesetze eingebaut, die es Minderjährigen doch noch ermöglichen einen Gewerbe zu betreiben:

- Zuerst mal braucht man nach § 112 des BGB eine "Formfreie Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten." Formfrei bedeuted nur, dass ein Kopfnicken plus ein "ja" reichen.

- Das weitaus wichtigere was die Einverständniserklärung der Eltern nur wirksam machen kann ist die Bestätigung des Vormundschatsgerichts, diese testet im Grunde genommen nur die Geschäftsfähigkeit und soll davor schützen, dass Kinder bzw. Jugendliche unbedacht eine Verantwortung auf sich nehmen, der sie nicht gewachsen sind und eine Firma aufzumachen ist eine große Verantwortung, vorallem da man vom Gesetz her, was die eigene Firma angeht wie ein Volljähriger behandelt wird, somit kann man dann auch jegliche Verträge die seinen Betrieb angehen unterschreiben wie evtl. Mietverträge für Geschäftsräume und Dienstverträge. Man hat mit der Bestägigung des Vormundschatgerichtes die "uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit" erlangt und kann sich nicht mehr auf die Haftungsbeschränkung nach § 1629a BGB berufen, man haftet somit uneingeschränkt.

Die Erziehungsberechtigten können diese Ermächtigung jedoch jederzeit zurücknehmen (!), in diesem Falle muss das allerdings noch vom Vormundschatsgerich bestätigt werden.



Selbstständigkeit:

Die selbstständigkeit bringt.............
einige Vor un Nachteile mit sich:


Vorteile:

- Man kann alles selbst bestimmen und ist an keinen Arbeitgeber gebunden
- Belibige Zeiteinteilung
- Belibige Ortswahl, man kann überall Arbeiten (zuhause, in der S-Bahn.......)

- ggf. Steuerliche Vorteile (werde ich gleich nochmal drauf eingehen)
- relativ unproblematischer Zugang zur privaten Krankenversicherung


Nachteile:

- keinen Pflicht-Rentenversicherung (wer nicht dran denkt , geht im Alter leer aus)
- höheres Risiko, daher auch umfangreichere Versicherungen nötig
- steuerliche Verpflichtungen, hohe Kosten bei Misachtung von Verordnungen / falscher
Handhabung (ob wissentlich oder nicht spielt da nur untergeordnet eine Rolle!)


Als minderjähriger bleibst du bei deinen Eltern Versichert, kannst allerdings auch eine Private Versicherung abschliessen.



Alternative:

Nun gibt es zum Gewerbeschein noch die Alternative der Freiberuflichen Tätigkeit. Als Freiberufliche Tätigkeit wird alles bezeichnet was "künstlerische Aspekte " im Vordergrund hat, somit gelten Webdesigner zum Beispiel im Regelfal nicht als Freiberufler und ein Antrag wird meistens abgelehnt, jedoch gibt es keine genauen Regelungen, die besagen welche Tätigkeiten unter diese Rubrik fallen und welche nicht, dass wird von jedem Amt anders Ermessen.
Die Vorteile eines Freiberuflers gegenüber eines Gewerbeteibenden liegen eientlich auf der Hand:

- Buchhaltung vereinfacht (Überschuss Rechnung reich meistens aus)
- Keine Gewerbestuer


Welche kosten / Steuern kommen auf mich zu:


Umsatzsteuer (gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende):

Die meisten werden diese Steuerform wohl unter dem namen "MwSt" kennen. Hier unterscheidet man zwischen zwei Steuerformen, einmal 16% (das übliche; Dienstleistungen, computer.....) und 7% (z.B. Bücher) diese Fallen zu lasten der Privatperson also dem Kunden. die Umsatzsteuer wird auf den Netto Betrag erhoben.

Ausnahmen sind hier Kleinunternehmer , die Umsatzsteuerbefreit sind, allerdings auf Wunsch diese auch Abtreiben können und somit auf die Befreiung verzichten könen, was den Vorteil hat, dass man die selbst bezahlten Umsatzsteuern wiederbekommt. zum Beispiel, wenn man sich einen Server kauft, auf diesen 16% drauf sind, kann man diese vom Finanzamt wiederkriegen.
Jeden Monat muss man (sollte man nicht Umsatzsteuerbefreit sein) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, auf Wunsch kann ich hierdrauf noch näher eingehen.


Einkommensteuer (gilt für Freiberufler und Gewerbetreibende):

die Einkommenssteuer hängt vom Gewinn ab, macht man mehr Gewinn, so muss man auch mehr bezahlen und umgekehrt. Man muss diese Steuer ab einem bestimmten Betrag bezahlen, der durch das EStG geregelt wird.
Es wird hier zwischen "ledig" und "verheiratet" unterschieden. Seit dem Jahre 2003 liegt dieser Betrag bei 7.426 € für Ledige und 14.853 € für verheiratete in den vorjahren war dieser Betrag noch ein bisschen niedriger und ab dem Jahr 2005 beträgt der Betrag 7.664 € / 15.329 € (Quelle: Bundesministerium der Finanzen).

Versteuert werden muss auch nur das, was man über diesen Freibetrag ist. Sprich, wenn man 7.427€ im Jahr verdient hat, liegt man genau 1€ über dem Betrag, somit muss man auch nur diesen einen euro versteuern!


Gewerbesteuer (Nur Gewerbetreibende):

Über diese Steuer weiss ich leider nichts genaues, ich werde mich da aber noch Informieren.
Ich weiss nur, dass man die Gewerbesteuer von der Einkommensstuer abziehen kann, um die Einkommenssteuer zu verkleinern. Soweit ich weiss ist die Gewerbesteuer aber im Verhältnis verschwindend klein und wird zum Teil noch nicht mal erhoben.



Kindergeld:


Ab 7.188 €/ Jahr verdienst bekommen die Eltern KEIN Kindergeld mehr, allerdings bezieht sich dieser Betrag nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn. Auf wunsch kann ich auch hier genaueres Nachtragen


Formen:

Einzelunternehmen
- kein Stammkapital nötig
- der Inhaber haftet allein und mit seinem gesamten Vermögen

Einzelunternehmer ist man, sobald man ein Gewerbe angemeldet hat. Man kann sich ausserdem noch in das Handelsregister eintragen, dann muss man das Kürzel "e.K" (eingetragener Kaufmann) hinter dem namen haben. So ein eitrag kostet jedoch extra Geld, wieviel weiss ich nicht genau.

Auf Wunsch kann ich auch noch auf -> gmbh, GbR, Ohg usw usw eingehen.



Zum Schluss schildere ich noch den standart Ablauf einer Gewerbeanmeldung für Minderjährige:

- Als erstes brauchst Du natürlich das Einverständnis deiner Eltern.
- Dann muss ein Formloser Antrag an das vormundschaftsgericht gestellt werden, indem deine Eltern dieses bitte, dass du ein Gewerbe eröffnen kannst, dieser Antrag MUSS von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Dann vergehen meistens ein paar Wochen. Sollte das Vormundschaftsgericht noch fragen haben, schicken sie deinen Eltern Post, wenn nicht, wirst Du Vorgeladen.
- Dort musst du dein Vorhaben schildern und sie gucken, ob du dir deiner Pflichten bewusst bist, ob du dich in Sachen Recht etc. auskennst, ob du dich mit deiner Materie auskennst usw. (Leider kann ich nichts genaueres dazu sagen, ich musste da nicht hin)
- sollten sie diesem Antrag zustimmen, bekommst du POST vom Gericht, mit der Bestätigung.
- Mit dieser Bestätigung kannst du nun zu dem amt in der deiner Nähe gehen, was für Gewerbeanmeldungen zuständig ist (Rathaus, Gemeinde oder wie in den meisten Fällen das Wirtschafts und Ordnungsamt). Ich glaube du musst min. einen elternteil mitbringen, bin mir
aber nicht 100% sicher.
- Nach einiger Zeit (meistens ein paar Wochen) bekommst du einen Fragebogen, wo du verschiedene Sachen angeben musst, wie z.B. zu erwartender Gewinn etc..
Tipp: Lieber erstmal alles ein bisschen niedriger angeben als erwartet, später kann man das noch verbessern.



So ein Gewerbeschein kostet zwischen 10-25 Euro Bearbeitungsgebühren (Ortsabhängig).


<- die Ganzen Infos sind NICHT 100%, sind allerdings von mehreren Bestägigt und ich habemehrmals bei den verschiedenen Ämtern angerufen.
noch ein letzter Tipp/Warnung: Die beim Finanzamt sagen euch in ca. 30% ver Fällen
(Erfahrungswert), dass eine Gewerbeanmeldung als Minderjähriger nicht möglich ist, dass
stimmt aber oftmals nicht. entweder die Beamten dort haben keine Lust auf Arbeit oder sind
wirklich unwissend, ich würde euch empfehlen denen dann die entsprechenden Paragraphen und
Absätze aus dem BGB zu geben.

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Ich habe den Artikel (selbst geschrieben) mal gepostet, um euch einen kleinen Überblick zu verschaffen was Gewerbe etc. angeht.
Wenn ihr fragen habt: Gerne posten, ich versuche sie zu beantworten!
moloch
bezieht sich dieser Artikel nur auf Deutschland oder ist er auch gültig für Österreich / Schweiz ?
Commander
Mich würde interessieren wie das mit diesen Umsatzsteuervoranmeldung aussieht.
Wie man da was beweist und wie was drauf kommt.
Ein guter Freund von mir hat auch ein Gewerbe, aber seine Mum arbeitet bei nem Steuerberater und deswegen hat er mit dem ganzen nicht viel zu tun.

An die, die ein Gewerbe haben. Habt ihr ein extra Konto eingerichtet? Falls ja, ein Firmenkonto, was ja Geld kostet oder ein kostenloses an ner anderen Bank?
Snake
wer merkt das schon ob ich für nen project nun 200 oder 2000€ verlang? großes Grinsen
ich mein jetzt auser die freundin die immer eingeladen wird...
Creative-cT
Zitat:
Original von Snake
wer merkt das schon ob ich für nen project nun 200 oder 2000€ verlang? großes Grinsen
ich mein jetzt auser die freundin die immer eingeladen wird...


Das Finanzamt großes Grinsen
Du wirst ja wahrscheinlich eine Rechnung ausstellen und wenn der, dem du das Projekt dann verkauft hast, das Geld von der Steuer absetzen bzw. als Ausgaben verbuchen möchte, guckt das FA (Finanzamt), ob es auch als Einnahmen bei dem Verkäufer gebucht wurde, wenn nicht, nennt man sowas "steuerhinterziehung".

Zur Umsatzsteuervoranmeldung:

Da bin ich mir nicht ganz sicher, wie genau das abläuft, da ich selber Kleinunternehmer bin (Somit MwSt. befreit und brauche daher keine Umsatzsteuervoranmeldung). Grob gesagt, muss man aber jeden Monat dem FA mitteilen, was für Einnahmen und was für Ausgaben man hatte bzw. was man absetzen möchte, den Betrag der über bleibt, führt man ans FA ab! Ist aber nur wirklich grob gesagt, wenns dich wirklich interessiert, kann ich mal jemanden fragen, der mir das kurz erklären kann.

Zum zweiten Konto: Jo, ist sinnvoll, da man dann besser Private ein und Ausgaben von Geschäftlichen trennen kann. Ausserdem ist es soweit ich weiß verboten ein Privates Konto geschäftlich zu nutzen! Ein weiterer Vorteil ist, dass du einen "firmennamen" als Kontoinhaber angeben kannst. Kommt i.d.R. besser an, als wenn man da immer einen Namen angibt!

EDIT//
@ Moloch: Infos beziehen sich auf DEU
Snake
dann lass ich's mir in raten zahlen da ich 400€ im mon steuerfrei verdienen darf Zunge raus

aber will hier die unterhaltung nicht aufhalten smile
Commander
Zitat:
Original von Creative-cT
Ist aber nur wirklich grob gesagt, wenns dich wirklich interessiert, kann ich mal jemanden fragen, der mir das kurz erklären kann.


Wäre cool.

Zitat:
Original von Creative-cT
Zum zweiten Konto: Jo, ist sinnvoll, da man dann besser Private ein und Ausgaben von Geschäftlichen trennen kann.


Was zahlste den für ein Geschäftskonto? Dabei kostet doch jede Transaktion etwas?
spieleweb
Zitat:
Original von Commander
Zitat:
Original von Creative-cT
Zum zweiten Konto: Jo, ist sinnvoll, da man dann besser Private ein und Ausgaben von Geschäftlichen trennen kann.


Was zahlste den für ein Geschäftskonto? Dabei kostet doch jede Transaktion etwas?


Ich glaube man hat ein paar Buchungen frei im Monat. Kommt auf die Bank an.

Mal was anderes: Wenn ich Austrage, bekomme ich ja das Geld von der Zeitung und hab mit denen eine schriftliche Vereinbarung (ähnlich wie Vertrag, der Zeitungsverlag is ne GmbH). Also bin ich Angestellter bei denen. Wenn mich jetzt allerdings kleine Firmen (zum beispiel ne GbR) fragt, ob ich einmalig oder vielleicht alle paar Monate für die Flyer austrage (Pro komplettes Austragen des Flyers ca. 75€), kann ich den Job guten Gewissens annehmen, ohne den in der Lohnsteuerkarte als Gehalt vermerken zu lassen (also der Zeitung melden)
danielhhrulez
Geschäftskonto würde ich bei der Deutschen Bank machen, da habe ich auch mein Privat und Geschäftskonto. Konto kostet weniger als 5 Euro im Monat.

Deutsche Bank will nur Gewerbeschein sehen, andere Banken und Sparkassen bietten zum teil nur Privatkonten an, und wollen Bilanzen, Hochrechnungen, Konzept, ....und das auch für ein einfaches Guthabenkonto ohne Kredit oder Dispo.

Gewerbeschein kostet in Hamburg 18,-€. Bin hin zum Amt hin, rein, perso und 18 euro gegeben paar fragen beantwortet, 2, 3 min gewartet, und perso und gewerbeschein mitgenommen, fertig smile

Also ist recht einfach. Ihr solltet jeden Monat Vorsteueranmeldung abgeben und MwSt ausweisen, ihr könnt alles mögliche absetzten, auto was nichtmal ihr selbst besitzten müßt, einkauf, einrichtung, essen, telefon, handy, und und und. Ihr könnt in Metro, Fegro, Handelshof, ....einkaufen, könnt Webserver von der Steuerabsetzten udn so weiter.
Creative-cT
Hej, cool, wieder eienr aus HH. Woher genau kommste denn?

Zum T: Postbank ist soweit ich weiss auch kein Problem ein Geschäftskonto aufzumachen, aber was die kosten betrifft, hab ich keine ahnung!

EDIT// Hej, cool, ich hab ma auf Deine Seite geguckt, du wohnst ja n paar Minuten von mir entfernt großes Grinsen
spieleweb
nen gewerbeschein is echt net schlecht. Aber ist man dan auf einen geschäftsbereich festgelegt, oder kann man damit "alles" machen
Creative-cT
Man muss einen Bereich angeben, allerdings kann man den so allgemein bestimmen, dass man damit sogut wie alles machen kann.

Ich z.B. habe "internet dienstleistungen" angegeben und irgendwie kann man alles so hinbiegen, dass es internet dienstleistungen sind (Sofern sie was mit dem inet zu tun habe natürlich...........)
danielhhrulez
Ich hab Einzelhandel mit Waen aller Art, manche Distributoren/Großhändler wollen im Gewerbeschein entsprechende Kathegorien sehen was du machst.

Und du kannst mit Gewerbeschein alles mögliche machen, also Nuten kannste nicht von der Steuer absetzten, seiden gibst zuhälterrei an und gibst es als einstellungstest an *rofl* ne im ernst kannst essen mit freunden von steuer absetzten, privaten telefonanschluß zum 2/3, Handy vertrag kannste absetzten, und so weiter. Wenn genug sachen findest wie ich bekommst monatlich was von de steuerkasse großes Grinsen

Postbank ist scheiße find ich, erstmal 1-2 Wochen bearbeitungszeit für die Kontoeröffnung, dann teurer als Deutsche Bank, und nur 11 Buchungsposten frei. Also bei der Deutschen Bank seid ihr gut aufgehoben. Kostenloses Schüler Geschäftskonto gibt es nicht falls wer auf die idee kommt großes Grinsen
Commander
Hat einer von euch Erfahrung mit einem automatischem Buchunssystem.
Ich meine übers I-Net...
Welche Bank erlaubt sowas?
docker
Wieso, das geht doch über Einzug vom Konto. Wenn du nen Wisch hast, wo ich unterschrieben habe, das du im Monat 5€ von mir abbuchen darfst, hat die Bank nix zu melden, solange ich über 18 bin und kein Minus bzw. das ganze nicht illegalen Hintergrund hat oder es für die Bank ein Risiko darstellen könnte!
Commander
Ne, ich meine die Rechnungen der Kunden.
Das Beispielsweise am Monatsende alles über ein Skript abgebucht wird...
danielhhrulez
Das kannst du glaub nru machen wenn du berechtigt bist Lastschriften einzuziehen, und das machen die Banken NUR wenn du kreditwürdig bist. Ansonsten gehts nur über Überweisung (Vorkasse) oder nachname das geld vom kunden einzufordern.
Commander
aso.
wie macht ihr das den eigentlich mit der buchführung?
Ein Programm, oder alles per Hand?
danielhhrulez
Per Hand, ist doch eigendlich nur Rechnung sammeln und drucken, in ordner packen und dann steuern machen. oder gibst es einem bekannten der steuerprüfer oder buchhalter ist großes Grinsen
tim-wos
Zitat:
Original von Creative-cT
Auf Wunsch kann ich auch noch auf -> gmbh, GbR, Ohg usw usw eingehen.

Bitte smile
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