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Gewerbeschein (als Minderjähriger)

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tim-wos
verwirrt
pscore
ich hab mal ne frage ich bin schüler(17), wollte nen gewerbeschein beantragen, da muss ich aber das feld ausfüllen nebenerwerb ja/nein was muss ich da ankreuzen?
zählt schule als erweb obwohl man da nichts verdient?!
bitte um schnelle rückmeldung!
Danke !!
Jens
Deathfragger
Zitat:
Original von pscore
ich hab mal ne frage ich bin schüler(17), wollte nen gewerbeschein beantragen, da muss ich aber das feld ausfüllen nebenerwerb ja/nein was muss ich da ankreuzen?
zählt schule als erweb obwohl man da nichts verdient?!
bitte um schnelle rückmeldung!
Danke !!
Jens


Musst du ihmo nein angeben
tim-wos
Zitat:
Original von Deathfragger
Zitat:
Original von pscore
ich hab mal ne frage ich bin schüler(17), wollte nen gewerbeschein beantragen, da muss ich aber das feld ausfüllen nebenerwerb ja/nein was muss ich da ankreuzen?
zählt schule als erweb obwohl man da nichts verdient?!
bitte um schnelle rückmeldung!
Danke !!
Jens


Musst du ihmo nein angeben

Sorry, aber das ist falsch. Du bist vollberuflich Schüler (auch wenn du dabei kein Geld verdienst). Da ja die Schule im Vordergrund steht und nicht dein Gewerbe, musst/solltest du ja ankreuzen.

PS: Ich war gerade im Rathaus, daher weiß ich das so genau Augenzwinkern
Deathfragger
Zitat:
Original von tim-wos
Sorry, aber das ist falsch. Du bist vollberuflich Schüler (auch wenn du dabei kein Geld verdienst). Da ja die Schule im Vordergrund steht und nicht dein Gewerbe, musst/solltest du ja ankreuzen.

PS: Ich war gerade im Rathaus, daher weiß ich das so genau Augenzwinkern


Warum muss man dann für den Kindergeld-Bescheid die Schule NICHT als Nebenerwerb angeben?
leo
kurz mal meine erfahrungen:

wollt mit nem freund ein gewerbe im bereich mediendesign anmelden
wir zum rathaus - bissl beraten worden, sind erstmal zum amtsgericht geschickt worden, da nicht ganz klar war, wie das bei minderjährigen ist.
waren da insgesamt 4x durch schule und beamtenfaulheit großes Grinsen bedingt...najoa die sagten uns dann gestern, dass eine recht formlose schriftliche einverständniserklärung der eltern reicht.
die haben wir heut dann geschrieben (ganz simpel - hiermit erlaube ich meinem sohn, xyz, ein gewerbe im bereich bla blib zu eröffnen. datum unterschrift).
dann zum rathaus, die einverständniserklärung und unsere persos vorgezeitgt - sind jetzt eine Gbr eine gesellschaft bürgerlichen rechts. mussten einen "firmensitz" angeben und 2x unterschreiben des wars. vorher hab ich noch 10,23€ bearbeitungsgebühren bezahlt. des wars schon - waren nach 15min fertig.

mfg
Deathfragger
@leo:
Was müsst ihr jetzt an Sachen Steuer machen? Was müsst ihr wo (eventuell) immer abgeben? Wie sieht das aus?
Warrior
Also ich gehe morgen zum GewerbeAmt, geh mich ein bisschen informieren dann mach ich ein edit.

P.S.:

Bei uns kostet es 40€
Jobra
Hallo,
wie ist das mit Unter-16-Jährigen?
Kann man mit 15 Jahren auch schon ein Gewerbe anmelden?

Folgende Situation:
Ich leite mit einem 18-Jährigen ein Community-Projekt. Um das Ganze zu finanzieren wollen wir Webhosting betreiben. Dabei werde ich wohl das meiste machen und auch Domains und so selber bestellen. Diese kann ich ja nur weiterverkaufen, wenn ich ein Gewerbe habe. Kann man das über jemand anderes laufen lasse, wenn ich aber den Domain-Vertrag habe?

Nun ist allgemein die Frage: Was ist sinnvoller
entweder
- der 18-Jährige meldet ein Gerwerbe an, obwohl er weniger damit zu tun hat
oder
- ich, der 15-Jährige meldet ein Gewerbe an, mit dem kompletten Programm, wie oben
?
Was würdet ihr mir raten?

MfG Jonas
Creative-cT
Klar kann man mit 15 ein Gewerbe anmelden (ich hab meins mit 14 angemeldet).

Ich würde dir zu folgendem Raten:
Geh einfach mal zum Amt und informiere Dich. Wenn die dir sagen, du musst zum vormundschaftsgericht frag wie lange der ganze Prozess ca. dauert. Sollte der ziemlich lange dauern, lass es sein und sag dem 18 jährigen bescheid, er soll den Gewerbeschein beantragen und offiziell alles über ihn laufen lassen!

Da muss er dir allerdings vertrauen, da du ja quasi in seinem Namen arbeitest.....
Jobra
Danke schonmal für deine schnelle Antwort.
Eine Frage noch:
Wer haftet ,z.B. falls der Server trotz Absicherung gehackt wird, für das Gewerbe, wenn ich es anmelden würde? Hafte ich dann oder meine Erziehungsberechtigten.

Ich hab zu dieser Frage verschiedene Antworten im Internet gesehen, deswegen frage ich hier noch einmal nach.

MfG
Creative-cT
Zitat:
Original von Jobra
Danke schonmal für deine schnelle Antwort.
Eine Frage noch:
Wer haftet ,z.B. falls der Server trotz Absicherung gehackt wird, für das Gewerbe, wenn ich es anmelden würde? Hafte ich dann oder meine Erziehungsberechtigten.


Das ist eine gute Frage.

Rein rechtlich gesehen haftet ein Minderjähriger mit einem Gewerbeschein wie ein volljähriger (steht glaube ich auch in meinem Artikel).

Ich denke allerdings, dass wenn du nicht haften kannst, deine Eltern haften!

Bin mir da aber nicht sicher, du solltest evlt. noch mal ein bisschen googlen! Versuch antworten zu finden, wo quellen mit angegeben sind bzw. Gerichtsbeschlüsse oder so. Leider gibt es zu dem Thema nicht wirklich viel, da es nicht gerade die Regel ist großes Grinsen
Jobra
Danke nochmal.
Ich werde mal mit meinen Eltern reden und einen Anwalt anrufen (Pratikums öffnen Türen Augenzwinkern ) und werde den mal fragen. Der wird mich wahrscheinlich für bekloppt halten oder wie sind da eure Erfahrungen?
Falls ich was Interessantes erfahre, werde ich das hier selbstverständlich posten.
MfG
Creative-cT
Zitat:
Original von Jobra
Danke nochmal.
Ich werde mal mit meinen Eltern reden und einen Anwalt anrufen (Pratikums öffnen Türen Augenzwinkern ) und werde den mal fragen. Der wird mich wahrscheinlich für bekloppt halten oder wie sind da eure Erfahrungen?
Falls ich was Interessantes erfahre, werde ich das hier selbstverständlich posten.
MfG


Naja, es ist zwar nicht alltag, allerdings dürften die Anwälte nun Wind davon bekommen haben, dass auch Minderjährige z.T. Gewerbe führen.
Mandarin
Als Gewerbebetreibender Minderjähriger bist du für alle Tätigkeiten die du durchführst, verantwortlich wie ein Erwachsener. Du könntest aber vom Gesetz her eigentlich nicht für Schäden wie ein Erwachsener zur Verantwortung gezogen werden. Das ist dann wieder Auslegung des Richters.
edyt
dieser Beitrag wurde vom User gelöscht
tim-wos
Das ist aber nicht unbedingt vom Gewinn abhängig. Wenn du nur als Nebenjob ein Gewerbe angemeldet hast und damit ein paar Euro Fuffzig im Monat verdienst, kannst du u.U. die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen. Dies ist z.B. der Fall, wenn du etwas an Firmen verkaufst und die wollen eine Rechnung mit MwSt.
edyt
dieser Beitrag wurde vom User gelöscht
tim-wos
Habe ich auch gemacht Freude
Deathfragger
Zitat:
Original von tim-wos
Habe ich auch gemacht Freude


Und ist auf euch dann noch irgendwas zugekommen?
Oder hat es sich mit Amt-->Gewerbe anmelden-->Formular(e) ausfüllen gehabt?
Also nix mit GEZ-Gebühr, Müll o.ä.

verwirrt
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