Marc21Ja
Hallo!
Da ich ein eigenes Chatskript benutze, möchte ich gerne fragen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, das, was im Chat geschrieben wird, zu loggen.
1. Besteht eine Logpflicht und in welchem Gesetz kann man das nachlesen?
2. Wenn ja, wie lange müssen Benutzereingaben gespeichert werden?
3. Wenn ja, wann und wem gegenüber muss man als Webmaster gespeicherte Daten rausgeben?
Vielen Dank schonmal im Voraus + viele Grüße,
Marc
TrioxX
Um es kurz zu machen: Nur der Serveranbieter ist zum loggen verpflichtet.
TrioxX
Es ging mir bei meiner Aussage auch nicht um die Chatlogs sondern rein um die Logpflicht des Serveranbieters, was sich auf die IP's und die Zugriffszeiten beschränkt.
Im Übrigen bezieht sich übrigens auf den privaten Schriftverkehr. Ein Chatbetreiber kann öffentlich geschriebe Nachrichten loggen und auch auswerten. Muss er aber nicht.
codethief
| Zitat: |
Original von TrioxX
Logpflicht des Serveranbieters, was sich auf die IP's und die Zugriffszeiten beschränkt. |
Das wird im Allgemeinen so gesagt, ja. Mich würde interessieren, auf welche konkrete gesetzliche Grundlage du dich berufst?
| Zitat: |
Original von TrioxX
Ein Chatbetreiber kann öffentlich geschriebe Nachrichten loggen und auch auswerten. Muss er aber nicht. |
Die Frage der Öffentlichkeit ist da so eine Sache, schließlich ist dem Benutzer in einem Chat durch die Benutzerliste in der Regel bewusst, wer sich gerade noch im Chat aufhält. Ich würde als Betreiber auf keinen Fall meine Hand für das von dir gesagte ins Feuer legen.
Marc21Ja
Hallo!
Vielen Dank für eure Antworten!! :-) Ok - wenn ich einen Webserver habe, muss ich die IPs und die Zugriffszeit in der Datenbank speichern (mache ich). Also muss ich nicht auf die Leute hören, die Druck machen, dass man den Chat ewig loggen müsse, weil das egal ist. Das entlastet natürlich auch die Datenbank.
Viele Grüße, Marc
brainnrg
Das gerede mit dem loggen is das altebannte Thema.
Ich sag mal was ich weiß.
1. Logpflicht herrscht ausschließlich für IP und Zugriffszeitpunkt - Früher durften diesen Daten nach 24 Stunden gelöscht werden da sonst ungeheurer Datenmüll entsteht.
Jetzt ist es so aufgrund der Vorratsdatenspeicherung das die Daten weitaus länger aufgehoben werden müssen (in DE)
2. Das loggen beschränkt sicher aber hier auf den Server und nicht auf die darauf enthaltenen webseiten. Und da (fast) jeder server alle relevanten Daten selbst speichert (Apache -> Access.log, FTP, MySQL) etc... brauchst du eigentlich GAR NICHTS zu loggen.
3. Was du auf deiner Webseite anbietest oder nicht bleibt noch immer zum größten Teil dir überlassen. Die einzige Pflicht eines Webseitenbetreibers ist ein Impressum zu haben damit man den Betreiber ohne Umstände kontaktieren kann (für etwaige berhördlichen oder gerichtlichen Kontaktaufnahmen)
Alles andere was man so hört ist zu 99% unfug. Man muss keine Anmeldung zu irgendwelchen Bereichen bauen wenn man nicht will. Solange ein User entscheiden kann was er macht und es ersichtlich ist was dann passiert (Nachrichten werden öffentlich angezeigt... Profil für jedermann sichtbar... etc...) kann der keiner was.
Meine Befürchtung ist das sich aber alles bald ändert Aufgrund von Filehostern die nur vor dem Gesetz noch legal sind (Filehoster sind das Standbein der Illegalität) - oder Facebook und co... weil sich viele Leute ihrer Rechte beraubt fühlen wenn sie mal was online stellen was sie lieber hätten lassen sollen und sich dann wundern weils jeder sieht - usw...
So mein Bericht dazu...
MFG Brain
codethief
| Zitat: |
Original von brainnrg
1. Logpflicht herrscht ausschließlich für IP und Zugriffszeitpunkt - Früher durften diesen Daten nach 24 Stunden gelöscht werden da sonst ungeheurer Datenmüll entsteht.
Jetzt ist es so aufgrund der Vorratsdatenspeicherung das die Daten weitaus länger aufgehoben werden müssen (in DE)
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Das stimmt nicht.
Wikipedia sagt bzgl. Vorratsdatenspeicherung folgendes:
| Zitat: |
| Die Speicherpflicht betrifft nur "in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste" (§ 3 Nr. 24 TKG). Dienste, die nicht von ihren Nutzern oder von Werbekunden finanziert werden, fallen nicht unter die Speicherpflicht.[16] Dazu gehören etwa Privatpersonen, die aus eigenen Mitteln einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst kostenlos anbieten. Anbieter von Webseiten, Webspace (Hosting), Foren und Chat-Diensten sind ohnehin nicht betroffen, auch wenn sie kommerziell tätig sind. |
Sehr interessant ist auch folgender Punkt:
| Zitat: |
| Wer Verkehrsdaten auf Vorrat speichert, ohne dazu verpflichtet zu sein, handelt ordnungswidrig und kann von der Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro belegt werden (§ 149 Abs. 1 Nr. 17 TKG). |
Wenn der Webserver IP und aufgerufene Seite trotzdem mitloggt (wie das in der Regel der Fall ist), hat der Webseitenbetreiber das im Rahmen von Datenschutzangaben (oft im Impressum) entsprechend anzuzeigen, s.
§§11ff des Telemediengesetzes.
| Zitat: |
| Die einzige Pflicht eines Webseitenbetreibers ist ein Impressum zu haben damit man den Betreiber ohne Umstände kontaktieren kann (für etwaige berhördlichen oder gerichtlichen Kontaktaufnahmen) |
Auch das stimmt nicht, auch wenn ein Impressum nichtsdesto empfehlenswert ist. In
§5 des Telemediengesetzes steht:
| Zitat: |
| Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: |
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Nichtsdestotrotz bin ich kein Anwalt und dieser Beitrag ist auf keinen Fall als rechtliche Beratung zu verstehen. Ich hafte also auch nicht für etwaige Fehler.
TrioxX
Um das Ganze mal schließend und juristisch beglaubigt zu kommentieren:
Es gibt keine Logpflicht für Chatbetreiber. Es gibt eine Logpflicht für Serverbetreiber, aber das ist ja ein automatischer Prozess, also für dich sowieso uninteressant.